Neuigkeiten

04.11.2019 Ablesung von Strom- und Gaszählern im Versorgungsgebiet Bad Schlema
Die Firma AKE-EBS Energieanlagen GmbH, Waldstraße 8, 08112 Wilkau-Haßlau ist bevollmächtigt im Auftrag der Stadtwerke Schneeberg GmbH, Joseph-Haydn-Straße 5, 08289 Schneeberg die Ablesung von Strom- und Gaszählern in dem Versorgungsgebiet Bad Schlema einschl. OT Wildbach vorzunehmen.
Diese Vollmacht ist zeitlich begrenzt und gilt bis zum 06. Dezember 2019.
01.06.2019 Änderung der Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Schneeberg GmbH
Sehr geehrte Kunden,
zum 01.06.2019 ändern wir unsere Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen (TAB 2019), die an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Schneeberg GmbH angeschlossen werden.
Damit tragen wir den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und können auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung weiterhin für Sie gewährleisten.
Die neuen Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die neu ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist (Bestandsschutz).
Die TAB 2019 tragen den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung, insbesondere den VDE-Anwendungsregeln VDE-AR-N 4100 und VDE-AR-N 4105. Es wurde der komplette Bundesmusterwortlaut des BDEW ohne änderungen oder Ergänzungen übernommen.
Der vollständige Wortlaut unserer Technischen Anschlussbedingungen liegt in unseren Geschäftsräumen aus. Zudem stehen sie Ihnen im Internet unter www.stw-schneeberg-netz.de als PDF-Dokument zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadtwerke Schneeberg GmbH
20.03.2019 Stromzählerwechsel
Im Zuge der Umsetzung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sind wir als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber verpflichtet, schrittweise Messstellen mit neuen Stromzählern (sog. „Moderne Messeinrichtung ") auszustatten. Wir werden in unserem Netzgebiet einen sukzessiven Austausch der alten Stromzähler durchführen. Dieser Wechsel wird von der Fa. AKE-EBS Energieanlagen GmbH, Waldstraße 8, 08112 Wilkau-Haßlau im Auftrag der Stadtwerke Schneeberg GmbH durchgeführt. Die Mitarbeiter können sich durch ihren jeweiligen Firmenausweis ausweisen und besitzen eine zeitlich begrenzt Vollmacht,  die bis 31.10.2019 gültig ist. Weitere Informationen rund um unseren Messstellenbetrieb und den Einsatz der neuen Messtechnik finden Sie auf unserer Internetseite www.stw-schneeberg-netz.de unter der Rubrik Messstellenbetrieb.
17.08.2018 Befundung von Holzmasten
Die Fa. FKM-Seyfferth e.K. Auf der Sonnseit 25 in  54518 Hupperath führt im Auftrage der Stadtwerke Schneeberg GmbH  vom 21.08. bis voraussichtlich 14.09.2018 eine Befundung der im Freileitungsnetz befindlichen Holzmasten durch.
Dies erfolgt in Schneeberg einschl. OT Lindenau, Bad Schlema einschl. OT Wildbach und Eibenstock einschl. OT Carlsfeld, OT Blauenthal, OT Wildenthal.
Wir bitten Sie, den Mitarbeitern der beauftragten Firma den Zugang zu Ihrem Grundstück zu gewähren, damit die Holzmasten in einem betriebssicheren Zustand erhalten werden können. Die Mitarbeiter können sich durch ihren jeweiligen Firmenausweis ausweisen und besitzen eine zeitlich begrenzt Vollmacht,  die bis 31. Dezember 2018 gültig ist.
15.08.2018 Bekanntmachung
Der Grundversorger im gesamten Gasverteilnetz der Stadtwerke Schneeberg GmbH und Bad Schlema ist ab dem 01.01.2019 die Stadtwerke Schneeberg GmbH. Grundversorger im Stromverteilnetz Schneeberg und Bad Schlema ist ab dem 01.01.2019 die Stadtwerke Schneeberg GmbH. Im Stromverteilnetz Eibenstock mit den Gemarkungen Eibenstock, Blauenthal, Carlsfeld und Wildenthal ist ab dem 01.01.2019 die envia Mitteldeutsche Energie AG Grundversorger.
31.07.2015 Bekanntmachung
Der Grundversorger im gesamten Gasverteilnetz der Stadtwerke Schneeberg GmbH ist ab dem 01.01.2016 die Stadtwerke Schneeberg GmbH. Grundversorger im Stromverteilnetz Schneeberg und Bad Schlema ist ab dem 01.01.2016 die Stadtwerke Schneeberg GmbH. Im Stromverteilnetz Eibenstock mit den Gemarkungen Eibenstock, Blauenthal, Carlsfeld und Wildenthal ist ab dem 01.01.2016 die envia Mitteldeutsche Energie AG Grundversorger.
20.08.2013 Wichtige Information der Stadtwerke Schneeberg GmbH
Mit dem 01.09.2013 treten die neue "Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke GmbH" zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) in Kraft. Sie ersetzen die "Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke GmbH" vom Januar 2007. Die vollständigen Ergänzenden Bedingungen finden Sie als Download auf unserer Internetseite unter
www.stw-schneeberg-netz.de.
Ihre Stadtwerke Schneeberg GmbH
12.11.2012 Übernahme des Niederspannungsnetzes in der Stadt Eibenstock
Die Stadtwerke Schneeberg GmbH (Joseph-Haydn-Straße 5, 08289 Schneeberg, HRB 4179 Chemnitz) gibt hiermit gemäß § 25 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01.01.2006 öffentlich die Übernahme des Niederspannungsnetzes in der Stadt Eibenstock mit den Ortsteilen Blauenthal, Wildenthal, Carlsfeld, von der envia Netz GmbH, mit Wirkung zum 01.01.2013, bekannt.
Ab 01.01.2013 ist die Stadtwerke Schneeberg GmbH somit Netzbetreiber des Niederspannungsnetzes.
13.09.2012 Änderung der "Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz"
Zum 01.10.2012 ändern wir unsere technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden, im Netzgebiet der Stadtwerke Schneeberg GmbH.
Ab diesem Zeitpunkt werden wir die technische Richtlinie "TAB Mitteldeutschland - Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz vom Juli 2012" als Technische Anschlussbedingungen im Sinne des § 20 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) anwenden. Gleichzeitig ziehen wir die TAB 2007 Mitteldeutschland und die technische Richtlinie "Direkt- und Wandlermessungen" zurück.
Damit tragen wir den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und können auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung weiterhin für Sie gewährleisten.
Die neuen technischen Anschlussbedingungen sind nur für Anlagen anzuwenden, die erstmalig ab dem o.g. Zeitpunkt ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung an einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist. Der vollständige Wortlaut der TAB Mitteldeutschland 2012 steht im Internet unter www.stw-schneeberg-netz.de als PDF-Dokument zur Verfügung.
17.07.2012 Feststellung des Grundversorgers
Grundversorger nach § 36 Absatz 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, dass die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Zum Stichtag 01.07.2012 wurde der Grundversorger für das Netzgebiet der Stadtwerke Schneeberg für Strom und Gas festgestellt. Nach Auswertung der Daten wurde festgelegt, dass die Grundversorgung für die kommenden 3 Jahre durch die Stadtwerke Schneeberg GmbH durchgeführt wird. Dies gilt für die Haushaltskunden gemäß § 3 EnWG und deren Versorgung nach Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen in Niederspannung und Niederdruck im Netzgebiet der Stadtwerke Schneeberg GmbH.
Netzgebiet Strom: Stadt Schneeberg, OT Lindenau, Bad Schlema mit Ortsteilen
Netzgebiet Gas: Stadt Schneeberg
15.11.2011 Bekanntmachung
Die Stadtwerke Schneeberg GmbH (Joseph-Haydn-Straße 5, 08289 Schneeberg, HRB 4179 Chemnitz) gibt hiermit gemäß § 25 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01.01.2006 öffentlich die übernahme des Niederspannungsnetzes in den Gemeinden Bad Schlema mit den Ortsteilen Bad Schlema und Wildbach und der Stadt Schneeberg mit dem Ortsteil Lindenau von der envia Netz GmbH, mit Wirkung zum 01.01.2012, bekannt.
Ab 01.01.2012 ist die Stadtwerke Schneeberg GmbH somit Netzbetreiber des Niederspannungsnetzes.
Die Stadtwerke Schneeberg GmbH tritt in alle Rechte und Pflichten der Netzanschluss- und – anschlussnutzungsverträge der envia Netz GmbH ein.
Für Fragen, die Netzübernahme betreffend, steht Ihnen Ihr neuer Stromnetzbetreiber, die Stadtwerke Schneeberg GmbH gern zur Verfügung.

Bei Störungen Ihres Stromnetzanschlusses erreichen Sie uns ab 01.01.2012 unter der zentralen Störungsnummer 03772/3502-0.

Wünschen Sie mehr Informationen über uns?
Besuchen Sie uns im Internet unter www.stw-schneeberg.de bzw. www.stw-schneeberg-netz.de. Dort können Sie auch die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Schneeberg GmbH zur NAV einsehen. Auf Wunsch senden wir Ihnen diese auch gerne zu.

Ihre Stadtwerke Schneeberg GmbH
Joseph-Haydn-Straße 5
08289 Schneeberg
Tel.: 03772/ 3502-0
Fax: 03772/ 3502-130
E-Mail: kontakt@stw-schneeberg.de
www.stw-schneeberg.de
22.12.2009 Die Stadtwerke Schneeberg GmbH und Stadtwerke Schneeberg Netz GmbH geben bekannt
Mit Wirkung zum 31. Dezember 2009, 24:00 Uhr wird die Stadtwerke Schneeberg Netz GmbH den Netzbetrieb aufgeben. Zum 01. Januar 2010 wird der Netzbetrieb durch die Muttergesellschaft, die Stadtwerke Schneeberg GmbH, fortgeführt.
Zwischen Ihnen und der Stadtwerke Schneeberg Netz GmbH bestehenden Verträge zu Netzanschluss, Anschlussnutzung und Netznutzung sowie Einspeisung (Netz-Verträge) führt die Stadtwerke Schneeberg GmbH mit Wirkung ab dem 01.01.2010 als Rechtsnachfolger fort. Die Rechte und Pflichten aus den betreffenden Verträgen gehen von der Stadtwerke Schneeberg Netz GmbH auf die Stadtwerke Schneeberg über. Weiterhin werden die Rechte und Pflichten aus den mit Ihnen abgeschlossenen Wegenutzungs- und Grundstücksbenutzungsverträgen wieder ausschließlich von der Stadtwerke Schneeberg GmbH wahrgenommen.